DZG eG DZG eG - Deutsche Zahnärtzegenossenschaft Mitglied werden

Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen auf einen Blick. Anklicken und mehr erfahren.

Die Angebote der DZG eG sind zugeschnitten auf den Bedarf von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die freiberuflich tätig sind oder es werden wollen, inklusive Kieferorthopädie sowie Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie.

Ja. Die Angebote stehen auch Nicht-Mitgliedern offen. Für Mitglieder der DZG eG gibt es jedoch Rabatte – auch für Mitglieder des FVDZ oder der anderen Partnerorganisationen.

Um Mitglied in der DZG eG zu werden, brauchen Sie nur einen einzigen Anteil zu erwerben. Beantragen können Sie die Mitgliedschaft online unter Mitglied werden. Zahnärzt:innen zahlen für einen Anteil an der DZG eG für einmalig 100 Euro. Für Institutionen und Organisationen kostet eine Einlage 1.000 Euro.

Mitglieder der DZG eG erhalten festgelegte Rabatte für jede gebuchte Leistung und haben ein Mitbestimmungsrecht auf der jährlichen Generalversammlung der Genossenschaft.

Wer die DZG eG verlassen möchte, kann die eigenen Anteile an andere Genossenschaftsmitglieder übertragen und so aus der Genossenschaft ausscheiden oder zum Ende des Geschäftsjahres kündigen, frühestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft.

Formal gibt es die DZG eG seit 2008. Angesichts der Corona-Krise, die für Zahnarztpraxen besondere wirtschaftliche Belastung mit sich bringt, tritt sie nun, im Januar 2021, in Aktion. Sie will die Zahnärzt:innen durch praktische Hilfen entlasten, so dass diese sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Die DZG eG wurde 2008 vom Freien Verband deutscher Zahnärzte e.V. gegründet und zum Januar 2021 zusammen mit vier Partnerorganisationen an den Markt gebracht: ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG, Die ZA Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG, lennmed.de Rechtsanwälte und solvi GmbH. Sie alle verbindet die Motivation, sich mit Leidenschaft für die Freiberuflichkeit und Unabhängigkeit von Zahnärzt:innen stark zu machen.

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