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Praxisabgabe ohne Gesamtverkauf

Wer seine Zahnarztpraxis partout nicht verkauft bekommt, muss sie normalerweise abwickeln. Die DZG-Experten Dr. Hartmut Ohm und Michael Lennartz haben eine bessere Lösung entwickelt: Gemeinsam Ihnen als Abgeber oder Abgeberin finden sie zunächst heraus, ob Ihre Praxis wirklich unverkäuflich ist.

Falls Sie tatsächlich zu diesem Schluss kommen, bleibt Plan B: Die DZG-Experten ermitteln gemeinsam mit Ihnen, welche Teile Ihrer Praxis für andere Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber interessant sein könnten und helfen Ihnen bei der Vermittlung. Das kann Ihre Patientenkartei betreffen oder Ihr gut eingearbeitetes Praxisteam. Vielleicht möchten Sie selbst auch zusätzlich Ihre Arbeitskraft noch in eine aufnehmende Praxis einbringen?

Auf diesem Weg bringen Sie die wertvollen Teile Ihrer Zahnarztpraxis zur Geltung, selbst wenn die Praxisräume einem Gesamtverkauf im Wege stehen.

All diese Modelle erfordern allerdings individuelle Lösungen, vertrauliche Verhandlungen und unbedingt eine rechtssichere Ausgestaltung. Wir prüfen die Voraussetzungen für die verschiedenen Lösungswege und erkunden, ob es in Ihrem Praxisumfeld Interessen:innen gibt, die Patient:innen und Personal hinzugewinnen möchten oder sich eine Kooperation vorstellen können. Sie als Praxisabgeber:in können so vorerst anonym bleiben.

Im zweiten Schritt geht es darum, die Übergabe zwischen beiden Seiten abzustimmen (Ihnen und der aufnehmenden Praxis) und dabei berufs- und datenschutzrechtlich sauber auszugestalten.

Am Ende soll es Win-Win heißen, sowohl für Sie als Abgeber:in als auch die aufnehmend:e Kolleg:in. 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Unter info@dzg-eg.de oder 030 577 008 91-0

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